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Klinisches Spektrum

  • Periphere Neuropathien (z.B. Karpaltunnelsyndrom, Polyneuropathien, Radikulopathien, Plexopathien)

  • Neuromuskuläre Erkrankungen (Myasthenie, Myopathien, Motoneuronerkrankungen)

  • Epilepsien

  • Vaskuläre Erkrankungen (Schlaganfall, Arteriosklerose der hirnversorgenden Gefässe)

  • Kopfschmerzen (Migräne, Clusterkopfschmerz, Neuralgien etc.)

  • Schwindel (Lagerungsschwindel, Vestibulopathien etc.)

  • Bewegungsstörungen (M. Parkinson, Tremorerkrankungen, Restless-legs-Syndrom etc.)

  • Entzündliche ZNS-Erkrankungen (Multiple Sklerose)

  • Demenzen

 

Klinisches Spektrum

Elektrodiagnostik

Bei der motorischen und sensiblen Elektroneurographie (ENG) wird mit Hilfe von elektrischer Stimulation u.a. die Leitgeschwindigkeit von Nerven gemessen. Dies kann Aufschluss über Ort, Art und Ausmass von Nervenläsionen geben. Anwendung findet die Elektroneurographie z.B. bei der Frage nach einem Carpaltunnelsyndrom, anderen Engpass-Syndromen und bei der Abklärung von Polyneuropathien (z.B. bei Diabetikern). Ergänzende Verfahren (Elektroneurographische Reflexuntersuchungen, F-Wellen, sympathische Hautreaktion etc.) bei bestimmten Fragestellungen vervollständigen die Elektrodiagnostik.

 

Die Elektromyographie (EMG) ist eine Untersuchungsmethode, bei der die elektrische Aktivität des Muskels (Aktionspotentiale) mit Hilfe einer konzentrischen Nadelelektrode registriert wird. Hieraus kann der Untersucher u.a. ableiten, ob eine Muskelerkrankung (Myopathie, Myositis) oder eine Nervenfunktionsstörung (Neuropathie, Axonopathie) vorliegt.

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Die Somatosensibel evozierten Potentiale (SEP oder SSEP) sind Aufzeichnungen der elektrischen Antwort schnell leitender sensibler Bahnen. Dabei wird nach wiederholter elektrischer Reizung eines peripheren Nerven an verschiedenen Stellen im Verlauf abgeleitet, zumeist in Höhe des Eintritts in das Rückenmark und über dem betreffenden Hirnareal. Die Untersuchung gibt Aufschluss über Schädigungen z.B. im Bereich des Rückenmarkes oder Gehirns, z.B. bei Multipler Sklerose.

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Elektrodiagnostik
EEG

EEG

Mit der Elektroencephalograpie (EEG) werden elektrische Hirnströme mit Hilfe einiger Ableitelektroden, die auf die Kopfhaut aufgesetzt werden, gemessen. Die Untersuchung kann Aufschluss über Funktionsstörungen des Gehirnes geben. Hierzu gehören sog. Allgemeinveränderungen, wie sie bei entzündlichen oder auch metabolischen (den Stoffwechsel betreffende) Erkrankungen auftreten und sog. Verlangsamungsherde, wie sie bei strukturellen Läsionen (Schlaganfälle, Hirnverletzungen, Tumoren etc.), auftreten. Eine Domäne des EEG ist natürlich auch die Identifikation sog. epilepsietypischer Potentiale, also Veränderungen der Hirnaktivität, die auf eine Epilepsie hinweisen, oder eine solche gar beweisen können. Die Untersuchung ist schmerzlos und dauert ca. 30 Minuten. Langzeit-EEG Untersuchungen erhöhen die diagnostische Sicherheit und werden z.B. zur näheren Klassifikation einer Epilepsie eingesetzt.

Neuropsychologie

Die Neuropsychologie umfasst als zentrales Element die Diagnostik und Therapie von Hirnfunktionsstörungen.

Eine neuropsychologische Untersuchung dient dazu, eine möglichst umfassende qualitative und quantitative Testung und Beurteilung verschiedener höherer Hirnfunktionsbereiche (Wahrnehmung, Konzentration/Aufmerksamkeit, Lernen/Gedächtnis, Exekutivfunktionen, Sprache) sowie eine Beschreibung von Verhalten und Affekt vorzunehmen.

Ziel ist auch, nach etwaigen Zusatzuntersuchungen, wie z.B. Bildgebung oder Liquoruntersuchung, nach Möglichkeit eine spezifische Therapie zu empfehlen. Auch in der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sowie Fahrtauglichkeit kommen neuropsychologische Verfahren zur Anwendung.

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Neuropsychologie

Ultraschall

Bei der neuroangiologischen Ultraschalluntersuchung werden die extrakraniellen (supraaortale Gefässe) sowie die intracraniellen Arterien (meist durch transtemporale Beschallung) untersucht. Es werden zum einen mittels Doppler- und farbcodierter Duplexsonographie die Flussgeschwindigkeiten des Blutes in den Arterien ermittelt, was Aufschluss über Stenosen (umschriebene Einengungen) der Gefässe geben kann und zum anderen im B-Bild-Verfahren die Morphologie von Gefässwänden und etwaigen arteriosklerotischen Prozessen beurteilt. So kann z.B. die Ursache abgelaufener cerebraler Durchblutungsstörungen identifiziert werden und das Risiko von Schlaganfällen aufgrund arteriosklerotischer Prozesse abgeschätzt und Empfehlungen über notwendige Behandlungen (medikamentös oder interventionell resp. operativ) abgegeben werden.

 

Nervenultraschall. Mit einem hochauflösenden 12 – 18 MHz Schallkopf können oberflächennahe Weichteile wie Muskeln, Sehnen und Nerven mit Ultraschall untersucht werden. Insbesondere bei Engpasssyndromen leistet diese Methode gute Dienste. So können Auftreibungen oder Veränderungen der Echotextur von Nerven zur ergänzenden Beurteilung von lokalen Nervenkompressionen herangezogen werden.

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Ultraschall

Botulinumtoxin

Botulinumtoxin ist ein von Bakterien produziertes Gift (das potenteste bekannte Gift überhaupt), das in starker Verdünnung medizinische Anwendung findet. Eingesetzt wird es in der Neurologie zur gezielten Reduktion muskulärer Hyperaktivität. Konditionen, bei denen Botulinumtoxin in die Muskulatur injiziert wird, sind u.a. Dystonien (zervikale Dystonien, Spasmus Hemifazialis, Blepharospasmus, Extremitätendystonien etc.) und Spastizität (z.B. nach Schlaganfällen). Die Injektion des Medikamentes erfolgt in den meisten Fällen EMG-gesteuert.

 

Botulinumtoxin

Abklärung Fahrtauglichkeit

Die verkehrsmedizinische Kontrollpflicht ist in der Verkehrszulassungsverordnung geregelt (seit dem 1. Juli 2016 gesamtschweizerisch). In folgenden Situationen ist eine verkehrsmedizinische Kontrolle erforderlich:

 

  • Erstmalige Untersuchung von Bewerbern um einen Lernfahr- oder Führerausweis oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, an deren medizinischer Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen die kantonale Behörde zweifelt

  • Erstmalige Untersuchung von Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport

  • Erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahr- oder Führerausweis oder um eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport

  • Kontrolluntersuchung von Inhabern höherer Führer- und Schiffsführer-Ausweiskategorien (Kategorien C, C1, D, D1, Trolleybus, Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, Verkehrsexperten/-innen, Schiffsführerausweis-Kategorien B und C) bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre, bis zum 50. Altersjahr alle drei Jahre, danach alle zwei Jahre

  • Ausweisinhaber während oder nach schweren körperlichen Beeinträchtigungen durch Unfallverletzungen oder Krankheiten

  • Führerausweisinhaber ab dem 75. Lebensjahr alle 2 Jahre 

 

Weitere Information erhalten Sie auf www.medtraffic.ch

 

Dr. Andreas Bock und Dr. Hans-Günther Frank verfügen jeweils über die Anerkennung der Untersuchungsstufen 1 bis 3.

 

Die Frist für die Einreichung des ärztlichen Zeugnisses wird in der schriftlichen Aufforderung des Strassenverkehrsamtes zur medizinischen Kontrolluntersuchung genannt - wir bitten dies bei der Terminvereinbarung zu beachten.

Fahrtauglichkeit

Neurologische Praxis Zofingen
Partnerhaus Spital Zofingen

Mühlethalstrasse 29

4800 Zofingen

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Tel. 062 746 50 50

sekretariat@neurologische-praxis.ch

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